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Politische Grundsatzarbeit

EU: Keine Ausweitung der Mautpflicht auf den GaLaBau

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hat sich mit Erfolg gegen eine Erweiterung der Maut auf die in der grünen Branche häufig genutzten Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen eingesetzt. Das EU-Parlament hat die Einwände aus Handwerk und Landschaftsbau in der neuen Richtlinie berücksichtigt. Allerdings können die Mitgliedsländer eigene Regelungen außerhalb des Transportgewerbes formulieren.

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Tjards Wendebourg, Redaktion DEGA GALABAU
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Das Europäische Parlament hat jetzt in Straßburg die Novellierung der Richtlinie über Maut und Nutzungsgebühren verabschiedet. Der Abstimmung gingen jahrelange Diskussionen über eine mögliche Ausweitung der Mautpflicht voraus. Der BGL hat diesen Prozess von Anfang an kontinuierlich begleitet und mit Nachdruck bei den Parlamentariern für eine Ausnahme der kleinen und mittleren Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus geworben.

„Eine Erweiterung der Mautpflicht hätte auch für den GaLaBau erhebliche Kosten mit sich gebracht. Unsere Betriebe sind in ihrer Region tätig und haben keine Möglichkeit, auf andere Verkehrsmittel auszuweichen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die EU hier keine neue finanzielle Belastung schafft“, kommentiert BGL-Präsident Lutze von Wurmb.

In Deutschland ist das mautpflichtige Streckennetz selbst im Vergleich zu anderen großen Flächenstaaten der Europäischen Union (EU) mit rund 52.000 Kilometern sehr groß, weil es neben Autobahnen auch die Bundesstraßen umfasst. Die jetzt vom Europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie überlässt es den Mitgliedstaaten, außerhalb des Transportgewerbes Regelungen zu treffen.
 

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