Urteil in Niedersachsen
				
					
						
							 
				
					
				
			
		
		Behörden dürfen Rückbau von Schotterschüttungen verlangen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat entschieden, dass Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen anordnen dürfen, dass Schotterschüttungen in Gärten beseitigt werden. Geklagt hatte ein Ehepaar, dem diese Aufgabe nun zuteil wird. Es hatte Kiesbeete mit einer Fläche von 50 m angelegt und dort vereinzelte Pflanzen gesetzt.
						- Veröffentlicht am
 
						Das verstößt gegen die niedersächsische Bauordnung, nach der nicht überdachte Flächen zu begrünen sind, sofern sie nicht anders genutzt werden sollen (zum Beispiel als Parkplatz). Die Stadt hatte deshalb eine baurechtliche Verfügung gegen die Grundstücksbesitzer verhängt. Das Ehepaar klagte dagegen und vertrat die Ansicht, dass die Flächen wegen der einzelnen Pflanzen begrünt seien. Das OVG wies dies zurück. Das Urteil ist nicht anfechtbar. Sachliche Argumente gegen Steinschüttungen im privaten Raum finden Sie auch in unserem Ulmer-Büchlein „Der Kies muss weg“ (12,95 €, über QR-Code), das sich gut für die Beratung von Auftraggebenden und Bauwilligen eignet.
					
				
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