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Urteil des Bundesveraltungsgerichts in Leipzig

Verpackungssteuer in Tübingen ist rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Stadt Tübingen ihre Verpackungssteuer auf To-Go-Behältnisse weiter erheben darf.
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Dagegen hatte eine McDonalds-Filiale geklagt und zunächst beim Verwaltungsgericht in Mannheim Recht bekommen. Tübingen hatte nach Einführung der Steuer (50 Cent auf jedes Einwegbehältnis) schon deutlich geringere Müllmengen registriert. Das Urteil aus Leipzig ist ein gutes Signal an alle Kommunen, die mit den Unmengen von Pizzakartons und Getränkebechern im öffentlichen Raum zu kämpfen haben.
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