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Maut

Handwerkerausnahme bleibt bestehen

Auch 2024 bleiben Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5t in GaLaBau und Handwerk mautfrei. Das geht aus dem vom Bundeskabinett beschlossenen 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hervor. Alle anderen Verbrenner-Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 t werden ab 1. Juli 2024 in die Maut einbezogen.

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Die Bundesregierung beabsichtigt, ab 1. Dezember 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut sowie ab 1. Juli 2024 die Maut für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) über 3,5 Tonnen einzuführen. Das heißt, zukünftig soll der Mautsatz pro Kilometer auch davon abhängen, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO2) ein Fahrzeug ausstößt. Diese neue Systematik geht auf eine EU-weite Regelung zurück.

Ebenfalls von der Maut befreit sind bis 2025 emissionsfreie Lkw mit E-Antrieb, Wasserstoffverbrennung oder mit Brennstoffzelle. Ab 2026 wird die Befreiung von 100 auf 75 % gesenkt.

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