Einsprüche können bis 15. Januar eingereicht werden
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Die „FLL-Fassadensockelempfehlungen“ gelten für den Anschluss von Freiflächentypen an unmittelbar ober- und unterhalb der Geländeoberfläche angrenzender Außenwände sowie an Zugängen von Gebäuden. Zweck dieser Empfehlungen ist die Beschreibung und Darstellung von Anschlüssen der unterschiedlichen Freiflächentypen (wie Vegetationsflächen, Wasserflächen, Wege-, Platz-, Terrassenflächen) an die gebräuchlichsten Außenwand- und Sockelkonstruktionen. Sie ermöglichen damit die fachgerechte Planung, Ausführung und Instandhaltung von Übergangsbereichen, wo Freianlagen an Gebäudeteile angrenzen.
Zur Verdeutlichung wird eine Vielzahl von technischen Ausführungen in verschiedenen Varianten (Prinzipskizzen) dargestellt. Bei der 2018 gestarteten Überarbeitung des Regelwerks wurden einige wichtige Aktualisierungen und Ergänzungen vorgenommen. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 16. Oktober 2023 bis zum 15. Januar 2024 können Interessierte den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15 € im Onlineshop der FLL (https://shop.fll.de) oder per E-Mail anfordern (info@fll.de) und ihre Einsprüche geltend machen.
Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. Als Arbeitshilfe wird ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche zur Verfügung gestellt, welches während der Einspruchsphase im Onlineshop zum Download bereitsteht.
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