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Wegweisendes Gerichtsurteil

GaLaBau-Betrieb stoppt öffentliche Auftragsvergabe ohne VOB

Ein GaLaBau-Mitgliedsbetrieb aus Baden-Württemberg hatte gegen die Vergabebedingungen eines Bauvorhabens der Volkswohnung GmbH aus Karlsruhe bei der zuständigen Vergabekammer Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob die Entscheidung der Kammer nun auf und verkündete einen Beschluss, der wegweisend für ähnliche Projekte im Wohnungsbau sein könnte.
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Die Volkswohnen wird verpflichtet, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht die Landschaftsbauarbeiten bezüglich des Bauvorhabens Wohnpark Mittendrin in Stutensee europaweit auszuschreiben – so lautet die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 6. September 2023 (Az. 15 Verg 5/23). Damit hob das Gericht einen früheren Beschluss der Vergabekammer Baden- Württemberg (vom 13. Juni 2023, Az. 1 VK 16/23) auf. Was genau war passiert? Das GaLaBau-Unternehmen hatte gerügt, dass die Volkswohnen Landschaftsbauarbeiten für das genannte Bauvorhaben im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, ohne europaweite Ausschreibung und ohne Einhaltung der Vorschriften nach der Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) vergeben wollte.

Auf die Beschwerde des Betriebes, der durch die Anwaltskanzlei Witt Merz Scherf Fels vertreten wird, hat das OLG Karlsruhe demgegenüber die 100-prozentige Tochter der Stadt Karlsruhe als öffentliche Auftraggeberin eingestuft, obwohl sie als privatrechtliche GmbH organisiert ist. Grund hierfür ist unter anderem die Erfüllung von Aufgaben nichtgewerblicher Art (Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum) sowie die Einbindung in den „Gesamtkonzern Stadt Karlsruhe“ (so die Volkswohnung GmbH selbst). Das Ergebnis ist nunmehr die rechtskräftige Verpflichtung zur vollen Einhaltung der Vergabevorschriften der VOB/A.

Verbände zufrieden

„Wir freuen uns, dass wir unserem Mitgliedsbetrieb dabei zur Seite stehen konnten, rechtlich wirksam gegen mangelnde Transparenz bei Auftragsvergaben vorzugehen, die GaLaBau-Unternehmen benachteiligen“, so Martin Joos, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg (VGL). Thomas Banzhaf, neuer Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), kommentierte das Ergebnis hocherfreut: „Das Urteil ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, faire und transparente Wettbewerbsbedingungen im öffentlich finanzierten Auftragsmarkt sicherzustellen.“

Rechtsverbindliche und rechtlich nachvollziehbare Ausschreibungsprozesse sind in der Bauwirtschaft unerlässlich für einen fairen Wettbewerb. Landesverband und Bundesverband hatten den Mitgliedsbetrieb im Prozess gemeinsam begleitet und unterstützt – und so auch die Stärke des Berufsstandes für die Mitgliedsbetriebe einmal mehr deutlich gemacht

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