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Aufsitzrasenmäher, Kehrmaschinen, Stapler

Bundestag beschließt Versicherungspflicht

Am 14. Dezember 2023 hat der Bundestag beschlossen, dass Halter von „selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern mit bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit“ – also unter anderem Aufsitzrasenmäher, -kehrmaschinen und Gabelstapler – eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen, sofern diese auf öffentlichen Straßen geführt werden.
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Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat und soll ab 2025 gelten. Mit dem neuen Gesetz wird die EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH-Richtlinie, EU 2021/2118) in deutsches Recht umgesetzt. Die neue Regelung stellt einen hohen Aufwand für die betroffenen Betriebe wie auch für die Versicherer dar. „Die nun vorgesehene Deckungssumme von knapp 9 Mio. € bedeutet, dass zahlreiche Verträge umgestellt werden müssen“, sagte Anja Käfer-Rohrbach, Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands Deutscher Versicherer (GDV).

Langsame Fahrzeuge sind seit Jahrzehnten pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert. „Deutschland hatte damit eine klare, praktikable und kostengünstige Lösung, bei der es nie zu Problemen gekommen ist“, so Käfer-Rohrbach. Aus Sicht der Versicherer hätte diese Ausnahme von der Versicherungspflicht unverändert fortbestehen können.

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