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Mautpflicht ab 1. Juli

Ministerium will keine Ausnahme für den GaLaBau machen

Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) auch für Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Damit ist von da an ein großer Teil der in Deutschland tätigen Unternehmen betroffen.

von erschienen am 23.04.2024
Nach derzeitigem Stand wären die typischen Baustellenfahrzeuge am dem 1. Juli mautpflichtig. © Tjards Wendebourg, Redaktion DEGA GALABAU
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Um die Folgen für mittelständische Unternehmen abzupuffern, wird die sog. „Handwerkerausnahme“ (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 BFStrMG-neu) eingeführt. Diese gilt nach § 1 Absatz 1 Satz 2 für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, die „zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden“. Damit ist auch ganz eindeutig die Nutzung von Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5t im GaLaBau beschrieben. Trotzdem fällt der GaLaBau zum 1. Juli aus der Regel. Fahrzeuge über 3,5t werden mautpflichtig.

Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) macht sich gar nicht erste die Mühe, diese Diskrepanz zu bewerten. In einer Antwort auf eine von der Redaktion gestellten Anfrage, verweist das Wissing-Ministerium vielmehr auf eine ihm unterstellte Behörde: „Das für die Lkw-Maut zuständige Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat eine Liste der handwerklichen Tätigkeiten im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 BFStrMG-neu veröffentlicht, die - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - unter die Handwerkerausnahme fallen können.“ Für die Erstellung der Liste hat sich das BALM an jährlich vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten Liste der Handwerksberufe orientiert. Da der GaLaBau der Landwirtschaft zugeordnet sei, sei er folglich nicht enthalten, schreibt uns das BMDV und schließt mit dem Satz: „Die Liste ist abschließend, die Aufnahme weiterer Berufe ist nicht vorgesehen.“

Knapp zwei Monate vor Inkrafttreten der Mautabsenkung lässt Verkehrsminister Wissing also die Branche im Ungewissen, ob tausende Betriebe ihre Fahrzeuge ausrüsten und ihre Betriebsabläufe ändern müssen, obwohl eine Ungleichbehandlung von Branchen mit vergleichbarer Tätigkeit offensichtlich ist.

1 Kommentare
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  • BINE71 29.04.2024 09:15
    Vielen Dank für diesen Artikel. Schon vor Monaten habe ich bei Mercedes nachgefragt, ob unsere Sprinter mit 3,5 t zul. Gesamtgewicht ab 01.07.24 mautpflichtig werden und wir entsprechend umrüsten müssen. Dieses wurde verneint. Wir nutzen für An- und Abfahrten zur Baustelle einen Sprinter mit Anhänger oder einen Traktor mit Anhänger im Umkreis von 40 km um den Betriebshof. Die Angebote für 2024 und darüber hinaus (öffentliche Ausschreibungen für Stadt und Verbände) sind raus. Eine Nachberechnung anfallender Maut-Gebühren ist nicht umsetzbar. Sollen die Zahlen an Insolvenzen in unserem Berufszweig wieder steigen? Als ob die Zeiten nicht schon schwierig genug wären. Vielleicht fragt Herr Minister Wissing mal seinen Exkollegen A. Scheuer, ob dieser nicht die 500 Mio. verschenkter Steuergelder aus eigener Tasche an den Staat, also Sie und ich, zurückzahlt. Dann bräuchte er nicht schwer arbeitende Bürger abzuzocken.
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