BLGL kritisiert geplante Abschaffung von Gestaltungssatzungen
Die Bayerische Staatsregierung will unter dem Schlagwort „Entbürokratisierung“ den Kommunen untersagen, eigene Grüngestaltungssatzungen aufzustellen. Der Bayerische Landesverband für Gartenbau und Landespflege (BLGL) befürwortet zwar die geplante Auslichtung des Verordnungsdschungels, fordert aber die Streichung dieses Teils der Initiative.
von Red/BLGL erschienen am 16.08.2024
Das bayerische Kabinett hatte am 25. Juni 2024 den Entwurf für das „Erste Modernisierungsgesetz Bayern“ verabschiedet. Dabei soll die Bayerische Bauordnung so geändert werden, dass kommunale „Grüngestaltungssatzungen“ nicht mehr möglich sind. Mehrere Städte hatten über solche Satzungen versucht zu verhindern, dass Vegetationsflächen in den Siedlungen durch Steinschüttungen verdrängt werden.
Der BLGL begrüße die Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung, mit einem „Modernisierungsgesetz“ Bürokratie und Vorschriften abzubauen, heißt es von Seiten des Verbandes. „Aber die Abschaffung der Möglichkeiten, auf kommunaler Ebene Grüngestaltungssatzungen erlassen zu können, lehnen wir ab und fordern die Staatsregierung auf, diesen Teil aus dem Gesetzesentwurf zu streichen“, heißt es in der BLGL-Stellungnahme. Die Regelung sei die wirkungsvollste Möglichkeit, der wachsenden Zahl ökologisch wertloser Schotter- und Steingärten in Privatgärten Einhalt zu gebieten. Die bayerische Staatsregierung setze mit der Abschaffung in Zeiten des Artensterbens und der Klimaerwärmung ein falsches Signal.
Grundsätzlich sind übermäßige Versiegelungen ohnehin durch die Landesbauordnungen ausgeschlossen – auch in Bayern. Weil diese Vorgaben von vielen Bürgerinnen und Bürgern aber ignoriert wurden, hatten sich Kommunen mit zusätzlichen Satzungen medienwirksam gegen die Entwicklung zu wappnen versucht. Der bei Ulmer erschienene Buchtitel „Der Kies muss weg“ (www.derkiesmussweg.de) erklärt die Nachteile der Steinschüttungen und zeigt Alternativen auf.
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