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FLL-Regelwerk „Bewässerung/Beregnung“

Einreichung von Einsprüchen bis zum 15. Dezember 2024 möglich

Das FLL-Regelwerk „Bewässerungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen“ wurde durch den zuständigen Regelwerksausschuss unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Thon seit 2022 vollständig überarbeitet. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 16. September 2024 bis zum 15. Dezember 2024 können Interessierte den Entwurf (Gelbdruck) gegen eine Schutzgebühr von 15 € im Online-Shop der FLL bestellen oder per E-Mail anfordern (info@fll.de) und ihre Einsprüche geltend machen.

von Redaktion/Lea Nollen, FLL erschienen am 10.10.2024
© Tjards Wendebourg
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Die überarbeiteten FLL-Bewässerungsrichtlinien enthalten umfangreiche Informationen zur Bewässerung von bodengebundener (zum Beispiel Hausgärten, Parkanlagen, Straßenbäume und Straßenbegleitgrün) wie auch von bodenferner Vegetation (zum Beispiel mobiles Grün, Dachbegrünung, Fassaden- sowie Innenraumbegrünung).

Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. Als Arbeitshilfe wird ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche zur Verfügung gestellt, welches während der Einspruchsphase im Online-Shop (https://shop.fll.de) zum Download bereitsteht.

Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Überarbeitung der „Bewässerungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen“ abschließen.

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