
Verwaltungsgericht erkennt Ungleichbehandlung an
Etappensieg für den GaLaBau im Kampf gegen die Ungleichbehandlung bei der Maut: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) unterstützten Musterverfahren entschieden, dasss ein GaLaBau-Betrieb im Werkverkehr wie ein Handwerksbetrieb agiert und damit von der Maut ausgenommen sein müsste.
von BGL/Redaktion erschienen am 25.02.2026„Der Beschluss ist ein riesiger Zwischenerfolg für den GaLaBau, weil das Verwaltungsgericht unserer Argumentation in vollem Umfang gefolgt ist“, kommentiert BGL-Präsident Thomas Banzhaf den Gerichtsentscheid. Der BGL hat seit langem gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität dafür gekämpft, dass der Werkverkehr eines GaLaBau-Betriebes von der Maut auf Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ausgenommen wird. Dies ist im Handwerk der Fall. Die seitens des Bundesministeriums für Verkehr getroffene Abgrenzung, dass nur in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe von der Maut ausgenommen sind, hat der BGL von Anfang an scharf kritisiert.
„Ich fordere den Bundesverkehrsminister auf, jetzt endlich für eine faire Gleichbehandlung zu sorgen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist eine klare Absage an die ungerechte Regelung zur Maut. Die Politik muss jetzt im Sinne des Mittelstands handeln und den GaLaBau von der Maut ausnehmen. Alles andere würde nur zur Politikverdrossenheit beitragen“, so BGL-Präsident Thomas Banzhaf, der für über 4.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Garten- und Landschaftsbau spricht. Der wegweisende Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. Februar 2026 (Az. VG 38 L 127/26) ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde dagegen wäre innerhalb von zwei Wochen einzulegen.




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