Wettbewerb für die besten GaLaBau-Azubis Deutschlands 2019 und 2020 ist gestartet
- Veröffentlicht am
10 Jahre Azubikiste von Eberle-Hald - 10 Jahre Initiative für Ausbildung
Ganz besonders unser Nachwuchs benötigt ein gutes Handwerkszeug, um seine Arbeit erfolgreich zu erfüllen. Die Firma Eberle-Hald in Metzingen hat im Jahr 2010 in Zusammenarbeit mit der Initiative für Ausbildung die Werkzeugkiste für Azubis entwickelt, die dazu dient, den Auszubildenden gutes und vollständiges Werkzeug an die Hand zu geben. Die Azubikiste steht nun seit 10 Jahren für die Wertschätzung und den Spaß an der Arbeit im Garten- und Landschaftsbau. Die 30-teilige Azubikiste besteht aus einem Stahlblechkoffer und hochwertigem Qualitätswerkzeug von Markenherstellern und gehört somit zu den Basics einer guten Ausbildung oder und eines erfolgreichen Gesellen.
Die Teilnehmer am Wettbewerb können eine von fünf Azubikisten gewinnen
Das Ranking der TOP 10 wird auf www.eberle-hald.de/aktuelles veröffentlicht, so dass die Bewerber jederzeit sehen können, an welcher Stelle sie stehen.
Teilnahmebedinungen am Wettbewerb
Bewerberinnen und Bewerber können die Daten direkt auf der Seite www.eberle-hald.de/beste-azubis hochladen.
- Zur Teilnahme berechtigt sind alle Absolventen einer Gesellenprüfung im Garten- und Landschaftsbau, die mit einem guten Abschluss der Abschlussjahrgänge 2019 und 2020 abgeschlossen haben
- Sie arbeiten aktuell in einem Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus
- Sie reichen mit dem Bewerbungszeugnis ein Foto ein, auf dem sie gemeinsam mit dem aktuellen Arbeitgeber und dem Zeugnis abgebildet sind
- Sie sind mit der Veröffentlichung ihres Fotos und Namens, des Ausbildungsbetriebes und der Abschlussnote für Werbezwecke von Eberle-Hald und der Initiative für Ausbildung einverstanden
- Ein Erwerb von Produkten ist nicht entscheidend für die Teilnahme am Wettbewerb und die Bestimmung der Gewinner
- Für die Bestimmung der Gewinner ist die Gesamtnote der Gesellenprüfung mit Kommastelle entscheidend.
- Die Preise werden mit der Post zugestellt oder sofern im Einzelfall machbar, persönlich übergeben.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, eine Bar-Auszahlung der Preise ist ausgeschlossen
Wir nehmen den Schutz ihrer Daten ernst. Eine Nutzung ausschließlich für die in der Nutzungsvereinbarung genannten Werbezwecke versteht sich von selbst.
Einsendeschluss ist der 19. September 2020.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.