Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider
Gewässerschutz auf dem Betriebshof
Regen- oder Schmutzwasser, das durch mineralische Leichtflüssigkeiten verunreinigt sein kann und zum Beispiel bei Instandhaltung, Betankung oder Reinigung von Fahrzeugen anfällt, darf ohne Vorbehandlung nicht abgeleitet werden. Wer Abscheideranlagen betreibt, muss einige Vorschriften und Auflagen beachten. Vergibt man das Ganze an eine Fachfirma, hat man’s leichter.
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Die Bemessung einer Abscheideranlage richtet sich nach den Normen DIN EN 858-2 und DIN 1999-100/-101. Maßgeblich für Abscheideranlagen ist der Anhang 49 „mineralölhaltiges Abwasser" der Abwasserverordnung 2004. Dort wird beschrieben, wie mit mineralölhaltigem Abwasser aus Betriebsstätten (bei denen mineralölverschmutztes Abwasser aus der Instandhaltung, Instandsetzung, Entkonservierung, Reinigung und Verwertung von Kraftfahrzeugen anfällt) umgegangen werden muss. Zusätzlich soll in der Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erstmals der Umgang mit flüssigen Gefahrstoffen bundesweit einheitlich geregelt werden. Die Umsetzung dieser Verordnung zu technischen Regeln findet insbesondere für Tankstellen und...
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