
Befähigte Person zur Prüfung von Erdbaumaschinen
DEULA Westfalen-Lippe GmbH Dr.-Rau-Allee 71 48231 Warendorf Nordrhein-Westfalen Deutschland
Nach § 14 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist es die Pflicht des Unternehmers, „Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.“ Die Prüfung kann durch den Betrieb selbst durchgeführt werden, wenn eine Person dazu bestellt wird, die entsprechend qualifiziert ist.





