Leserbrief: Berufsgenossenschaft erkennt Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht an
Unser Abonnent Jürgen Trapp wandte sich 2008 an die BG, weil er nach mehreren Bandscheibenvorfällen seinen Beruf als Landschaftsgärtner nicht mehr ausüben konnte. Erst nach zwei Urteilen erkannte die BG die Erkrankung überhaupt als berufsbedingt an, zweifelt aber – auch gegenüber DEGA GALABAU - weiter an der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Trapp bat uns daraufhin, einen Leserbrief zu veröffentlichen, um auf das Gebaren der Genossenschaft aufmerksam zu machen und mit weiteren Betroffenen in Kontakt zu kommen. Dabei beklagt er nicht nur die Entscheidungen der BG, sondern auch den Art des Umgangs mit dem Versicherten inklusive der Verschleppung des Verfahrens durch wochenlanges Ausbleiben von Antworten. Unser Leser fühlt sich der BG ausgeliefert und fragt sich, ob auch andere Versicherte von der Genossenschaft auf diese Weise behandelt wurden/werden.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist mir ein Anliegen, in diesem Leserbrief, auf die Methoden unserer Gartenbau Berufsgenossenschaft in Kassel, der Sozialversicherung für uns Gärtner, aufmerksam zu machen.
Nach 18 jähriger Berufstätigkeit im Garten und Landschaftsbau, musste ich wegen massiver Bandscheibenbeschwerden und daraus resultierenden Wirbelgelenkerkrankungen, meinen Beruf als Landschaftsgärtner aufgeben. Dies war im Jahr 2007. Vorangegangen waren seit 1999 wiederkehrende Bandscheibenvorfälle im Lendenwirbelbereich.
Als ich 2007 zu Behandlung bei meinem Orthopäden war, riet er mir dringend zur Aufgabe meiner beruflichen Tätigkeit und zu operativen Eingriffen an den geschädigten Lendenwirbelsegmenten. Er machte mich außerdem darauf aufmerksam, bei meiner BG, einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente geltend zu machen. Er würde dies unterstützen, da die Symptomatik der Erkrankung eindeutig auf die berufliche Tätigkeit hinweise.
Dies erfolge im selben Jahr.
Auf unseren Antrag, erhielt ich eine Absage der BG. Daraufhin widersprach ich dem Urteil der BG und die Geschichte nahm Ihren Lauf. Es folgte die Verhandlung vor dem Sozialgericht in Freiburg. Dabei wurde ein Termin bei einem neutralen Gutachter, einem namhaften Neurochirurgen, anberaumt. Dies war dann im Jahr 2010. Dort wurde ich gründlich auf meine Funktionsbeeinträchtigungen untersucht. Mittlerweile hatte ich auch schon Bandscheibenimplantate eingesetzt bekommen.
Auch der Gutachter, kam zu dem Schluss, dass die Beschwerden eindeutig auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind und stellte eine Behinderung von mindestens 20% fest. So entschied das Sozialgericht zu meinen Gunsten, und erkannte mir die Berufsunfähigkeitsrente zu.
Das sollte aber noch lange nicht das Ende gewesen sein, die BG legte Widerspruch gegen das Urteil ein, die BG ging in Berufung. Nun war das Landessozialgericht in Stuttgart zuständig.
Plötzlich wurden - was zu vor nie ein Thema gewesenen, die arbeitstechnischen Vorraussetzungen angezweifelt. Diese Angaben zu den arbeitstechnischen Vorraussetzungen, musste ich gleich zu Beginn, meines Antrages bei der BG mit einreichen. Diese waren, bis zu dieser Zeit nie angezweifelt worden.
Also unterzog ich mich im Februar 2011auch noch einer Befragung durch einen Außendienstmitarbeiter der BG. Ich machte die gleichen Angaben, zu den arbeitstechnischen Voraussetzungen wie bei meiner Antragsabgabe.
Die Auswertung durch die BG, zog sich dann, man lese und staune, bis zum September – also über sieben Monate. Dann waren meine Angaben in der Auswertung, der BG teilweise lückenhaft und/oder falsch wiedergeben. Die daraus berechneten Werte, durch die BG, fielen dementsprechend verfälscht aus. Die BG, wies die Klage daraufhin ab, weil die Arbeitstechnischen Voraussetzungen als nicht erfüllt anzusehen seien. Ich korrigierte die Angaben natürlich und verwies auch, auf die zu Anfangs abgegeben Angaben zu den Arbeitstechnischen Voraussetzungen und mein Anwalt reichte dies beim LSG ein.
Das LSG entschied, dass die arbeitstechnischen Voraussetzungen als erfüllt anzusehen sind.
Letztendlich entschied dann auch das LSG abschließend, zu meinen Gunsten; auch gestützt auf das Gutachten, aus dem eindeutig hervorgeht, dass eine Berufskrankheit mit einer Einschränkung von mindestens 20%vorliegt.
Daraufhin tat sich lange Zeit nichts; Die BG rührte sich nicht. Mein Anwalt, forderte die BG auf, Ihrer Verpflichtung nun endlich nachzukommen und die Leistungen auszubezahlen.
Nun kommt’s ganz dick - die BG reagiert einfach nicht.
Wieder der Gang zum SG in Freiburg, mein Anwalt erhebt Leistungsklage gegen die BG.
Mittlerweile erhält mein Anwalt ein Schreiben von der BG, aus diesem geht nun hervor dass die BG zu Zahlungen bereit ist, aber nur für die Kosten der Heilbehandlungen aufkommen will.
Eine Rentenzahlung und ein Minderverdienstausgleich, wird gar nicht zur Sprache gebracht.
Nach einigem hin und her, stellt sich nun heraus dass die BG, meine Rückenbeschwerden berufsbedingt anerkennt, aber eine Minderung der körperlichen Funktionen anzweifelt.
Obwohl dies wie schon geschildert, durch meinen Orthopäden und den gerichtlich bestellten Gutachter festgestellt wurde.
Was soll man dazu noch sagen, mir fehlen einfach die Worte. Und so etwas nennt sich Sozialversicherung des Gartenbaus.
Zwischenzeitlich erhielt ich persönlich von der BG ein merkwürdiges Schreiben, dass ich unterzeichnen sollte - ich würde daraufhin Leistungen erhalten. Es geht aber nicht wirklich daraus hervor, was für Leistungen. Das merkwürdige daran ist auch, dass ich diese Schreiben direkt von der BG erhalten habe, obwohl der Schriftverkehr bisher über meinen Anwalt zu erfolgte. Hier wurde das Mandat umgangen. Es lässt vermuten, dass keine seriösen Absichten dahinter stecken, dies meinte auch mein Anwalt und rügte dies sofort beim SG in Freiburg. Nach Prüfung des Schreibens durch meinen Anwalt riet er mir dringendst davon ab das Schreiben zu unterzeichnen.
Dies ist nun der aktuelle Stand der Dinge, es kommt mir vor wie Don Quichottes Kampf gegen die Windmühlen. Ich kann hier nicht wiedergeben wie ich über „unsere Berufsgenossenschaft“ zwischenzeitlich denke. Es ist mir ein Anliegen solche Methoden öffentlich bekannt zu machen.
Aus Sasbachwalden
Jürgen Trapp
Galabau-Meister
jtrapp-rasen [at ]online.de
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