Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Beiträge zum Submissionswesen

Was macht die Submission aus? Wir haben ein kleines Glossar und einige weiterführende Artikel zu dem ihn DEGA GALABAU 10/2013 behandelten Thema für Sie zusammengestellt.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Kleines Glossar zum Submissionswesen
 

Submission: Verfahren zur Preisfindung, bei dem die Anbieter ein Angebot für ein Produkt oder eine Dienstleistung gemäß genau beschriebener Beschaffenheit abgeben können und der wirtschaftlich günstigste Bieter im Zuge der Submission den Zuschlag erhält.

VOB: Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist ein dreiteiliges Vertragswerk des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen. Es enthält Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber (Teil A), Regelungen für den Bauvertrag (Teil B) sowie allgemeine und weitere gewerkespezifische Vertragsbedingungen technischer Natur, die ATV (Teil C).

Nachtrag/Nachtragsmanagment: Muss ein Unternehmer zur Errichtung des Bauwerks mehr Leistung erbringen oder mehr Material liefern, als von der Planung ermittelt und ausgeschrieben, kann er vom Auftraggeber mehr Geld fordern, als vertraglich vereinbart. Wer gezielt Ansätze zum Stellen von Nachträgen sucht. zum Beispiel, weil er vermutet, dass der Planer Lücken in der Ausschreibung gelassen hat, betreibt Nachtragsmanagement

Nebenangebot: Hat ein Unternehmer eine bessere Idee, wie eine bestimmte Leistung und gleicher Qualität auszuführen ist, kann er ein Nebenangebot einreichen. Leider sind Nebenangebote auch Werkzeuge, um vom Planer gewünschte Eigenschaften auszuhebeln.

Nachunternehmer/Subunternehmer: Wie im Bauwesen üblich, kommen die Bauleistungen auch bei großen GaLa-Baustellen oft aus mehreren Händen, weil der Auftragnehmer Leistungen, die er selber nicht oder nur teurer erbringen kann, sie an andere Unternehmen vergeben hat. Gerade an dieser Stelle setzen oft die Probleme, etwa Qualitätsmängel und Lohndumping, über die auch zum Teil ganz gezielt zu niedrig angesetzte Angebotssummen kompensiert werden.

Präqualifikation: Durch das Nachweisen bestimmter Leistungsparameter und Formalia kann ein Unternehmen eine Präqualifikation erwerben, die dann im Rahmen ihrer Gültigkeit als dauerhafte Zugangsberechtigung zu bestimmten Ausschreibungen dient. Die Vorqualifizierung erspart den Unternehmen den Nachweis bestimmter Qualifikationen bei jedem Auftrag. Mehr hier

Mindestlohnbindung: Immer mehr Bundesländer knüpfen die Vergabe von Aufträgen an Mindestlöhne, deren Zahlung von den Auftragnehmern nachgewiesen werden soll. Diese Regel soll denn Wettbewerb reglementieren, greift aber nur, wenn sie auch befolgt wird.

 

Weitere Beiträge zu dem Thema:

Downloads:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren