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Zusammenfassung: Neuregelungen zum 1. Januar 2009

Zum Jahreswechsel treten wieder viele Rechts- und Steueränderungen in Kraft. Die IHK Stuttgart hat eine Liste zu den wichtigsten aufgestellt. Aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht sind das folgende:
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Degressive AfA:
Für zwei Jahre wird erneut eine degressi-ve Abschreibung für bewegliche Wirtschafts-güter eingeführt. Diese beträgt 25%.

Sonderabschreibung:
Zusätzlich zur degressiven Ab-schreibung können kleine und mittlere Be-triebe Sonderabschreibungen nutzen. Die dafür relevante Betriebsvermögensgrenze für bilanzierende Unternehmen von 235000 Euro wird auf 335000 Euro erhöht. Die für Einnahme-Überschussrechner relevante Ge-winngrenze von 100000 Euro steigt auf 200000 Euro.

Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Die Rege-lungen zur Abzugsfähigkeit von Aufwen-dungen für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Waschen, Putzen oder Pflegen, werden vereinheitlicht und ausgebaut. Für alle Haushaltsdienstleistungen sind ab 2009 auf Antrag 20% steuerlich abzugsfä-hig. Maximal können 4000 Euro (20% von 20000 Euro) abgesetzt werden. Es gibt keine Unterscheidung mehr nach Art der erbrachten Dienstleistung. Die Sonderregeln zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungs-kosten bleiben hiervon unberührt.

Handwerkerleistungen:
Der ergänzend zu den Haushaltsdienstleistungen geltende Ab-zugsbetrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen wird befristet für zwei Jahre auf 20% von 6000 Euro, also maximal 1200 Euro im Jahr, verdop-pelt.

Abgeltungsteuer:
Die bisherige Kapitalertragsteuer wird ab 1. Januar 2009 durch die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte ersetzt. Danach wer-den unter anderem Zinsen und Dividenden pauschal mit 25% zuzüglich Solida-ritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchen-steuer belastet. Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro (1602 Euro für Verheiratete) überstiegen wird.

Erbschaftsteuer:
Ab 1. Januar 2009 tritt ein neues Erbschaftsteuerrecht in Kraft. Die Bewertung von Grund- und Betriebsvermögen erfolgt ab dann zu Marktwerten. Unternehmenserben haben zwei Möglichkeiten, um die Härten hieraus abzumildern.
Alternative 1: Sofern das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50% beträgt, werden 15% sofort voll versteuert. Der Rest wird nicht besteuert, wenn das Unter-nehmen sieben Jahre fortgeführt wird und am Ende noch 650% der Ausgangs-lohnsumme vorhanden sind.
Alterna-tive 2: Beträgt das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10%, entfällt die Steuer ganz, wenn der Betrieb zehn Jahre fortgeführt wird und am Ende noch 1000% der Ausgangslohnsumme vorhan-den sind.

Betriebliche Gesundheitsvorsorge:
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 tritt eine Regelung in Kraft, wonach Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn bis zu 500 Euro steuerfrei für von den Krankenkassen anerkannte Ge-sundheitsmaßnahmen an ihre Arbeitnehmer zuwenden können.

Gesundheitsfonds:
Zum 1. Januar 2009 wird ein Gesundheitsfonds eingeführt. Danach zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an-teilig einen festen, für alle Krankenkassen gleich hohen Beitragssatz ein. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5%. Davon entfallen 7,3% auf die Arbeitgeber und 8,2% auf die Arbeitnehmer.

Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung:
Das Bundeskabi-nett hat die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3,3% auf 3,0% ab Jahresbeginn be-schlossen. Zusätzlich wird der Beitragssatz vorübergehend vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2010 durch Rechtsverordnung auf 2,8% abgesenkt.

Senkung der Abgabe zur Künstlersozialversicherung:
Die Abgabe zur Künstlersozialver-sicherung wird zum 1. Januar 2009 um 0,5% auf 4,4% gesenkt.

Neuregelung Krankengeld für freiwillig versicherte SeIbstständige:
Aufgrund einer Neuregelung durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist ab dem 1. Januar das Krankengeld für freiwillig versi-cherte Selbständige nicht mehr Teil der Ver-sicherungsleistungen. Sie sollten sich an ihre Krankenkasse für Informationen zu entspre-chenden zusätzlichen Wahltarifen wenden.

Quelle: IHK Stuttgart, IHK Magazin Wirtschaft 12/2008




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