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Selbstvornahme

Sie wollen wissen, was der Begriff „Selbstvornahme“ bedeutet? Kein Problem: Rechtsanwalt André Bußmann erklärt es mit Hilfe seiner Kinder und der Spülmaschine.

von André Bußmann, Köln erschienen am 03.03.2026
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Spülmaschine
Spülmaschine © Tjards Wendebourg, Redaktion DEGA GALABAU

Wenn man will, dass es ordentlich gemacht wird, muss man selbst ran. Sonst macht es ja keiner! Zum Beispiel Spülmaschine: Obwohl wir uns im Großraum Köln befinden, streiken seit Längerem die Heinzelmännchen. Zur Arbeitserleichterung räumen unsere Kinder mittlerweile das Geschirr sogar auf die Ablage. Dann geschieht … nix! Ich habe den Kaffee jetzt auf und habe die Kameraden (also die Kinder) erst einmal nach § 637 Abs. 1 BGB zur Nachbesserung der mangelhaften Werkleistung "Einräumen der Spülmaschine" aufgefordert und eine angemessene Frist von 30 Minuten gesetzt – nichts passiert. Jetzt zeige ich es den Gören: Selbst ist der Mann! Und dann werden die schon sehen: Meinen Aufwand werden die schön bezahlen müssen – wird einfach vom Taschengeld abgezogen! Und wenn ich auch keinen Bock habe (was sehr wahrscheinlich ist), hole ich mir ein Spülmaschineneinräumunternehmen, das die Arbeit macht (Heinzelmännchen AG oder so). Was die dann kosten, ziehe ich vom Taschengeld ab, denn auch die Vergabe der Leistungen an einen Dritten fällt unter den Begriff der Selbstvornahme. Klappt bestimmt super! Ich bin optimistisch! Immer gut, einen fähigen Anwalt in der Familie zu haben!

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