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Bundesverband GaLaBau: Gartenpflege steuerlich absetzbar?

Gartenpflege ist als „haushaltsnahe Dienstleistung“ schon seit 2003 zumindest teilweise steuerlich absetzbar. Dies steht im zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: BGBI 2002 I.

Neben den Steuerspar-Möglichkeiten für alte und pflegebedürftige Menschen, die diese Arbeiten nicht mehr selbst ausführen können, ist diese Variante von allen Interessenten nutzbar. Jeder Gartenbesitzer kann auf der Rechtsgrundlage des § 35 a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EstG) für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen 20 % der aufgewendeten Kosten – maximal 600 Euro pro Jahr – von der Steuer abziehen. Diese Steuerermäßigung wird haushaltsbezogen gewährt.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist: Der Steuerpflichtige muss die Arbeiten bei einem externen Dienstleister oder Handwerker in Auftrag gegeben haben und die Kosten müssen durch Rechnung sowie durch Überweisungsbeleg nachgewiesen werden. Bei Bezahlung gegen Quittung ist also ein Steuerabzug nicht zulässig. BGL

 

Zur Sache

Gesetzentwurf benachteiligt GaLaBau

Hanns-Jürgen Redeker, Präsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), machte gegenüber Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos deutlich, dass durch das geplante Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung Landschaftsgärtner nicht benachteiligt werden dürften.
Die gegenwärtig im Gesetzesentwurf enthaltenen Formulierungen ließen jedoch Fehlinterpretationen zu. So sei zu befürchten, dass künftig nur die von in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetrieben erbrachten haushaltsnahen Dienstleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuermindernd geltend gemacht werden könnten. „Dadurch würden die vom BGL vertretenen rund 12 500 kleinstrukturierten, mittelständischen und nicht handwerkspflichtigen Betriebe des GaLaBaus eindeutig benachteiligt“, kritisierte Redeker.
Er zeigte auf: „Viele legal ausgeführte handwerksfreie Dienstleistungen werden durch eine einengende Auslegung des Gesetzes von dem Förderinstrument ausgeschlossen.“ Dabei habe die grüne Branche mit ihren rund 85 000 Beschäftigten und einem Umsatz in 2004 von rund 4,36 Mio. Euro ein hohes Interesse daran, zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland beizutragen. Redeker sagte: „Wir Landschaftsgärtner wollen den Wirtschaftsaufschwung mitgestalten. Dazu müssen für unsere mittelständischen Betriebe aber die gleichen Rahmenbedingungen gelten wie für Handwerksbetriebe.“ BGL


www.dega.de, 15. Februar 2006