Neues Meister-Bafög: Leistungen werden verbessert
Ab 1. Juli 2009 werden die Leistungen für Weiterbildungswillige deutlich verbessert. Mit dem neuen Meister-Bafög lösen Bund und Länder ihre Zusage des Bildungsgipfels 2008 ein. Allein in den nächsten vier Jahren sollen etwa 272 Mio. Euro zusätzlich in die Fortbildung investiert werden.
Durch die Ausweitung der Fördermöglichkeiten wird zudem der Anreiz zur Weiterbildung verstärkt. Das Handwerk geht davon aus, dass die Zahl der Bezieher von Meister-BAföG daher in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. Eine Aufstiegsförderung können Handwerker und andere Fachkräfte beantragen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Förderungsfähig sind in erster Linie Aufstiegsfortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach Handwerksordnung (HwO), Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder vergleichbare Prüfungen vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Das neue Meister-Bafög sieht einen Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und den Kosten des Prüfungsstücks vor. Bei Vollzeitmaßnahmen können zudem eigene Unterhaltskosten und Unterhaltskosten für Ehepartner und Kinder gefördert werden. Das Darlehen selbst wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt.
Auch für Existenzgründer gibt es Verbesserungen: Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33% belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es erst ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass.
Zusätzliche Infos unter www.meister-bafoeg.info.
Quelle: Handwerkmagazin
Das neue Meister-Bafög sieht einen Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und den Kosten des Prüfungsstücks vor. Bei Vollzeitmaßnahmen können zudem eigene Unterhaltskosten und Unterhaltskosten für Ehepartner und Kinder gefördert werden. Das Darlehen selbst wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt.
Auch für Existenzgründer gibt es Verbesserungen: Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33% belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es erst ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass.
Zusätzliche Infos unter www.meister-bafoeg.info.
Quelle: Handwerkmagazin