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Naturschutzgesetz: Baumfällungen in Hausgärten ganzjährig erlaubt

Die Definition des Begriffs „gärtnerisch genutzte Grundflächen“ wurde nun analog dem Pflanzenschutzrecht in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen. Baumfällungen und Rodungen in Hausgärten sind damit das ganze Jahr über erlaubt. Dies schafft Handlungssicherheit für die Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues.

Mit der Einführung des novellierten Naturschutzgesetzes am 1. März 2010 hatte es Unsicherheiten über die Auslegung des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr.2 BNatSchG gegeben.
Dieser regelt unter anderem die Verbotszeiten von Baumfällungen und das auf den Stock Setzen von Gehölzen.

Konkret: Gemäß Paragraph 39 ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende
Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Der BGL hatte gefordert, dass unter dem Begriff „gärtnerisch genutzte Grundflächen“ Flächen zu verstehen sind, die gärtnerisch gepflegt und gestaltet werden. Zu den gärtnerisch genutzten Grundflächen zählen somit Flächen des Erwerbsgartenbaues ebenso wie der Haus- und Kleingarten und andere Grünflächen, die durch eine gärtnerische Gestaltung, Herrichtung und Pflege geprägt sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Gestaltung der Fläche durch regelmäßiges und systematisches Eingreifen in die natürliche Vegetationsentwicklung entscheidend gekennzeichnet ist.

Das Bundesumweltministerum hat die Landesministerien entsprechend informiert. In Nordrhein-Westfalen und in Hessen gibt es erste übereinstimmende Reaktionen darauf. Entsprechende Informationen der BGL-Landesverbände an ihre Mitgliedsbetriebe liegen vor.

„Wir fordern nun alle Bundesländer auf, dieser Auslegung des Begriffes ,gärtnerisch genutzte Grundflächen‘ wie in NRW und Hessen zu folgen und entsprechende Verlautbarungen zu verfassen“, so Hanns-Jürgen Redeker.   BGL/Red


(c) DEGA GALABAU/campos online, 19. März 2010