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ELCA unterstützt EU-Richtlinie: Öffentliche Hand soll zügiger zahlen

Öffentliche Auftraggeber zahlen deutlich seltener als andere pünktlich an private Unternehmen. Dies ist in vielen EU-Mitgliedsstaaten ein gravierendes Problem. Die Europäische Landschaftsgärtner-Vereinigung ELCA unterstützt deshalb die geplante Überarbeitung einer EU-Richtlinie, die sich gegen diesen Zahlungsverzug richtet.
In Deutschland beträgt der Zahlungsverzug öffentlicher Stellen durchschnittlich 15 Tage, in Portugal 80,4 Tage, in Griechenland 62 Tage.

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats stammt aus dem Jahr 2000 und soll den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (2000/35/EG) bekämpfen. Sie gilt für alle Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen über die „Lieferung von Gütern“ oder die „Erbringung von Dienstleistungen“. Es ist gegenüber den öffentlichen Stellen vorgesehen, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 % des fälligen Betrags zu verlangen und eine 30-tägige Zahlungsfrist festzulegen, in der das gesetzliche und/oder vertragliche Abnahme- und Überprüfungsverfahren abgeschlossen sein muss.

Nach Informationen der ELCA (European Landscape Contractors As­sociation) aus der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) zeichnet sich eine deutliche Mehrheit für eine derartige Verschärfung ab.

ELCA
/Red


(c) DEGA GALABAU/campos online, 7. Mai 2010