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Naturschutz und Nachbarrecht

Neues Urteil zum Heckenschnitt im Sommer

Was ist, wenn die Hecke erst während der Vegetationsperiode die zulässige Höhe überschreitet? Muss sie dann schon vor dem 1. März so weit gekürzt werden, dass sie auch nach diesem Datum die zulässige Höhe nicht überschreiten kann?

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Diese Frage hat das Landgericht Freiburg aktuell in einer Berufungsentscheidung verneint und damit eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben (Urteil vom 7. Dezmeber 2017, Aktenzeichen 3 S 171/16). Den ganzen Fall lesen Sie im anhängenden pdf, eine Pressemitteilung des Landgerichts Freiburg.

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