Über 1,7 Mio. Bayern stimmten für neue Regeln
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Zwischen dem 4. und 13. Februar 2019 durften die Bayern für das von der Kleinstpartei ÖDP eingebrachte und von zahlreichen Gruppierungen unterstützte Volksbegehren Artenvielfalt unterschreiben. Selbst bei Schnee und Kälte bildeten sich zum Teil lange Schlangen vor den Rathäusern, in denen die Einwohner sich in die Listen eintragen konnten.
10 % der bayerischen Wähler waren notwendig, um den mit dem Volksbegehren einhergehenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Naturschutzgesetzes in den Landtag einzubringen. Am Ende lautete das vorläufige amtliche Endergebnis 18,4 %; ein Ergebnis, das selbst die Initiatoren überraschte. Denn die 1,7 Mio. Unterschriften machten das Volksbegehren Artenvielfalt zum erfolgreichsten überhaupt.
Beeindruckt von dem Abstimmungsergebnis zeigte sich auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der bereits zur Halbzeit einen runden Tisch ankündigte, an dem über die Umsetzung der Forderungen debattiert werden soll. Die Staatsregierung hat die Möglichkeit, den Gesetzentwurf durch den Landtag zu bringen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung zu stellen oder sich dem Risiko eines Volksentscheides auszusetzen. Dabei würde der bestehende Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt werden. Eine einfache Mehrheit ohne Quorum (Mindestbeteiligung) wäre ausreichend. Angesichts der Mobilisierung, die das Volksbegehren erreicht hat, wäre eine Zustimmung sehr wahrscheinlich, da sich aktive Gegner wahrscheinlich in der Minderheit befinden (mehr unter dega4547 ).
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