Bund der Steuerzahler rät, Einspruch einzulegen
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Wie der Bund der Steuerzahler mitteilte, erhalten Tausende Fahrzeughalter geänderte Kfz-Steuerbescheide mit meist einer höheren Steuer. Betroffen sind vor allem kleine Nutzfahrzeuge. Hintergrund: Seit 2012 werden leichte Nutzfahrzeuge wie Pkw besteuert, wenn sie der Personenbeförderung dienen. Ziel war es, die damals immer beliebter werdenden Pick-ups sowie große Geländewagen steuerlich nicht besser zu behandeln. Seit Ende 2018 gleicht der Zoll nun automationsgestützt die Angaben der Straßenverkehrsbehörden ab. Das führt in vielen Fällen dazu, dass statt der Besteuerung als Lkw eine Besteuerung als Pkw erfolgt und sich dadurch die Kfz-Steuer erhöht. Betroffen sind davon auch Betriebe, die ihr Nutzfahrzeug tatsächlich zur Waren- oder Materialbeförderung nutzen.
In den geänderten Kfz-Steuerbescheiden wird nur knapp auf die Rechtsgrundlage und die Einspruchsmöglichkeit hingewiesen. Eine ausführliche Erläuterung, in welchen Fällen die günstigere Besteuerung weiterhin in Betracht kommt, erfolgt erst im Einspruchsverfahren. Der Bund der Steuerzahler rät also, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen, wenn das Fahrzeug fälschlicherweise als Pkw besteuert wird. Dem Einspruch sollten direkt Bilder vom Innenraum des Fahrzeugs beigefügt werden, die dokumentieren, dass die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche. Hat das Fahrzeug nicht mehr als drei Sitzplätze, kann auch eine Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Dafür ist aber ein TÜV-Gutachten erforderlich. Die zweite Variante ist also teurer und aufwendiger für den Fahrzeughalter. Die Service-Hotline 0800/883 83 88 informiert über Details.
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