Beitragsvorschuss bis 15. Januar überweisen
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat eine dringende Mitteilung: Den Vorschussbetrag hat die LBG bereits mit dem Beitragsbescheid im Sommer 2019 mitgeteilt. Beachten Sie bitte, dass dieser spätestens am 15. Januar 2020 auf dem Konto der Berufsgenossenschaft gutgeschrieben sein muss. Berücksichtigen Sie dabei auch die Banklaufzeiten.
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Sparen Sie Zeit und Geld mit einer Einzugsermächtigung, denn damit ist die pünktliche Zahlung sichergestellt. Sie müssen sich keine Termine merken, sparen sich den Weg zur Bank oder die Zeit am Computer und sind sicher, dass keine Säumniszuschläge anfallen. Unter www.svlfg.de/mediencenter finden Sie das Formular.
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