Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Öffentliche Aufträge

Thüringen vereinfacht Vergabe

Thüringen erleichtert die Vergabe öffentlicher Aufträge. Dazu passt das Wirtschaftsministerium eine Verwaltungsvorschrift zur Vergabe an. Diese regelt die Umsetzung des Vergabegesetzes im Hinblick auf Wertgrenzen und Verfahrensdetails. Bis zur Auftragssumme von 1 Mio. Euro haben öffentliche Auftraggeber in Zukunft mehr Freiheiten.

von MWLL/Red erschienen am 14.04.2025
Artikel teilen:
Öffentliche Aufträge, wie diese Großbaumverpflanzung in Eisenach, können in Zukunft wesentlich einfacher vergeben werden.
Öffentliche Aufträge, wie diese Großbaumverpflanzung in Eisenach, können in Zukunft wesentlich einfacher vergeben werden. © Stadt Eisenach

Über die vorgesehenen Änderungen informierte Wirtschaftsministerin Colette Boos-John Ende März das Kabinett. „Wir machen Ernst mit dem Bürokratieabbau und verschlanken die Vergabeprozesse der öffentlichen Hand“, sagte die Ministerin. Dazu werden vor allem die Wertgrenzen für eine vereinfachte Auftragsvergabe erhöht. Die Maßnahme sei Teil des 100-Tage-Sofortprogramms der Thüringer Landesregierung.

  • So werden die Wertgrenzen zur Vergabe von Direktaufträgen von derzeit 7.000 Euro auf künftig 30.000 Euro bei Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen sowie 75.000 Euro bei Bauleistungen angehoben. Bis zu einem geschätzten Auftragswert von 7.000 Euro kann zudem die Dokumentation von Direktaufträgen auf wenige wesentliche Angaben beschränkt werden.
  • Bei Bauaufträgen steigen die Wertgrenzen für eine Freihändige Vergabe von aktuell 250.000 Euro und für eine Beschränkte Ausschreibung von 500.000 auf jeweils eine Million Euro.
  • Des Weiteren werden die Wertgrenzen zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch eine Beschränkte Ausschreibung von bisher 100.000 Euro und durch eine Verhandlungsvergabe von bisher 50.000 Euro jeweils auf den EU-Schwellenwert von 221.000 Euro erhöht.
  • Die Regelungen zum vereinfachten Preisvergleich bei Lieferleistungen werden ausgeweitet, sodass bis zu einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro auch Angebote aus Katalogen, von Online-Händlern oder Preisvergleichsportalen herangezogen werden können.
  • Schließlich wird auch der Vorrang der Eigenerklärung gestärkt. Nachweise sollen zukünftig nur noch bei berechtigten Zweifeln an den Angaben in der Eigenerklärung nachgefordert werden.

Das Land und Kommunen in Thüringen haben im Jahr 2023 insgesamt 3.733 Bau-, Dienstleistungs- oder Lieferaufträge mit einem Gesamtwert von gut 1,1 Milliarden Euro an Unternehmen vergeben. Nach Schätzung des Wirtschaftsministeriums könnten drei Viertel dieser Aufträge künftig nach den geplanten einfacheren Regularien vergeben werden, ein Viertel davon sogar ganz unbürokratisch als Direktauftrag.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren