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Neuer Koalitionsvertrag: Was ändert sich für Unternehmen?

Am Montag haben die Parteichefs der schwarz-gelben Bunderegierung ihre Unterschriften unter der Koalitionsvertrag gesetzt. Grundsätzlich zeigt sich die neue Regierung erwartungsgemäß unternehmer- und arbeitgeberfreundlich – wobei sich viele Punkte noch in Absichtserklärungen erschöpfen. Die aus unserer Sicht für Unternehmen wichtigsten Punkte sind im Folgenden kurz aufgelistet. Einen ausführlicheren Beitrag finden Sie in DEGA GALABAU 11. Das Heft erscheint am 6. November.
Umsatzsteuer: Eine Kommission soll einen Katalog für ermäßigte Mehrwertsteuersätze erarbeiten. Weiterhin soll die Ist-Besteuerung (Steuerabführung wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto ist) gegenüber der Soll-Besteuerung (Steuerabführung auf Basis des Rechnungsdatums) ausgeweitet werden.

Ertragssteuer: Ab 2010 sollen Unternehmer wählen können, ob sie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 410 e sofort abschreiben oder innerhalb einer Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen
150 und 1 000 Euro.

Gewerbesteuer: Der Ersatz der Gewerbesteuer durch einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer soll von einer Kommission beraten werden. Sicher ist, der Hinzurechnungssatz bei den Immobilienmieten wird ab Januar von 65 auf 50 % reduziert.

Gesundheit: Der Arbeitgeberanteil soll ab 2011 eingefroren werden – sodass steigende Gesundheitskosten die Arbeit nicht mehr verteuern. Außerdem wird ein Umbau des Ausgleichssystems
in Richtung von mehr Beitragsautonomie, regionalen
Differenzierungsmöglichkeiten und von einkommensunabhängigen
Arbeitnehmerbeiträgen angestrebt.

Pflege: Das Umlageverfahren wird durch Kapitaldeckung ergänzt. Insgesamt will die Regierung den Gesamtbeitrag zu den Sozialversicherungen für Arbeitgeber unter 40 % halten.

Unfallversicherung: Die Regierungsparteien peilen eine
Überarbeitung bei den gesetzlichen Unfallversicherungen an. Hier fordert die Wirtschaft schon lange eine Konzentration auf betriebsspezifische Risiken.

Bürokratieabbau: Kosten aus bundesrechtlichen Informationspflichten sollen bis 2011 gegenüber dem Wert von 2006 um 25 % reduziert werden. Schwellenwerte, ab wann eine Firma bestimmte Pflichten auferlegt bekommt und Abläufe vorzunehmen hat, werden überprüft Das Vergaberecht soll insgesamt vereinfacht und transparenter insbesondere im Unterschwellenbereich gestaltet werden. Ein Gesetzentwurf für das reformierte Vergabegesetz soll bis Ende 2010 vorgelegt werden. Das Bauforderungssicherungsgesetz wird hinsichtlich
der Zielerreichung überprüft. Geprüft werden soll, ob das Bauvertragsrecht eigenständig geregelt werden muss.

Arbeitsmarkt: Die Bundesagentur für Arbeit soll im Hinblick auf ihre Aufgaben und Strukturen durchleuchtet werden. Besonders die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollen auf den Prüfstand. Ein einheitlicher Mindestlohn wird – wie im Wahlkampf beschworen – von beiden Koalitionspartnern abgelehnt. Dagegen wird die Ausgestaltung der Mini-Jobber-Regeln flexibilisiert; Einkommensgrenzen sollen steigen,
Einsatzmöglichkeiten erweitert werden. Die Befristung
von Arbeitsverhältnissen wird ebenfalls  arbeitgeberfreundlicher.  Mit einem Jahr Pause sind auch bei demselben Arbeitgeber befristete Beschäftigungsverhältnisse möglich.  tw


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