EU ermöglicht reduzierten Satz
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Die EU-Finanzminister haben Anfang März beschlossen, in den Mitgliedsstaaten einen reduzierten Umsatzsteuersatz für landschaftsgärtnerische Dienstleistungen zuzulassen. Damit hätte die Bundesregierung nun die Möglichkeit, die Benachteiligung der grünen Branche gegenüber staatlichen und landwirtschaftlichen Unternehmen und Unternehmen der Wohlfahrtsverbände zu verringern oder aufzuheben. Nach Ansicht des BGL hat sie dabei zwei Möglichkeiten: entweder ein Aufheben der Privilegierung für die genannten Branchen oder eine Herabsetzung der Umsatzsteuer für landschaftsgärtnerische Dienstleistungen. Die französische und die niederländische Regierung wählten beispielsweise die Herabsetzung des entsprechenden Umsatzsteuersatzes. Red
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