Kleine Unternehmen werden von Bilanzierungspflicht befreit
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Der Deutsche Bundestag hat auf seiner Sitzung am 26. März 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet – die größte Bilanzreform der letzten 25 Jahre. Die Neuregelungen der Bilanzreform entlastet dabei vor allem kleine Unternehmen. Denn durch die Anhebung der Schwellenwerte von Bilanz-, Prüfungs- und Publizitätspflichten werden Firmen mit einem Jahresumsatz unter 500000 € und einem Gewinn von bis zu 50000 € von den Bilanzierungspflichten komplett befreit – dann reicht eine steuerliche Einnahmen-Überschussrechnung. Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende, für die das Handelsgesetzbuch nicht gilt, hat das BilMoG keine Auswirkungen.
Über die wichtigsten Änderungen informiert das kostenlose Online-Informationsportal http://www.BilMoG2009.de. Unternehmer können dort anonym die Eckdaten ihres Unternehmens eingeben und erfahren sofort, ob sie von den Vereinfachungen des BilMoG für Buchführung und Bilanzierung profitieren können.Red
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