Kleine Unternehmen werden von Bilanzierungspflicht befreit
- Veröffentlicht am
Der Deutsche Bundestag hat auf seiner Sitzung am 26. März 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet – die größte Bilanzreform der letzten 25 Jahre. Die Neuregelungen der Bilanzreform entlastet dabei vor allem kleine Unternehmen. Denn durch die Anhebung der Schwellenwerte von Bilanz-, Prüfungs- und Publizitätspflichten werden Firmen mit einem Jahresumsatz unter 500000 € und einem Gewinn von bis zu 50000 € von den Bilanzierungspflichten komplett befreit – dann reicht eine steuerliche Einnahmen-Überschussrechnung. Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende, für die das Handelsgesetzbuch nicht gilt, hat das BilMoG keine Auswirkungen.
Über die wichtigsten Änderungen informiert das kostenlose Online-Informationsportal http://www.BilMoG2009.de. Unternehmer können dort anonym die Eckdaten ihres Unternehmens eingeben und erfahren sofort, ob sie von den Vereinfachungen des BilMoG für Buchführung und Bilanzierung profitieren können.Red
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.