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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Bundestag verabschiedet HOAI-Novelle

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Die Bundesregierung hat am 29. April 2009 im Bundeskabinett die Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in ihrem Entwurf vom 18. März 2009 verabschiedet und an den Bundesrat geleitet. Die letzte Novellierung (5. Novelle) der HOAI liegt 14 Jahre zurück. Ziel der Neufassung war eine praxisorientierte Umgestaltung der Honorarordnung. Die Vorlage geht nun zur Abstimmung in den Bundesrat. Ziel ist es, die 6. Novelle der HOAI noch in diesem Sommer in Kraft zu setzen. Wesentliche Änderungen sind:

Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland ansässigen Büros beschränkt. Damit wird der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit Rechnung getragen.

Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen.

Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung.

Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entstehen mehr Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigem und marktgerechtem Kalkulieren.

Die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal um 10% angehoben.

Die bisherigen HOAI-Leistungsphasen (1-9, 1-6, 1-5) bleiben erhalten. Auch die derzeitigen Honorartafelendwerte werden beibehalten ebenso die Regelungen zur Fälligkeit der Schlusszahlung und zum Anspruch auf Abschlagszahlungen, ohne besondere Vereinbarung. Red

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