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Fachverband GaLaBau: Zweistufige Mitgliedschaft auch in Niedersachsen und Bremen

Auf ihrer Jahresversammlung in Hildesheim sind die Mitglieder des Landesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Niedersachsen-Bremen dem Beispiel der Kollegen aus Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gefolgt. Diese hatten 2005 die Einführung einer zweistufigen Mitgliedschaft beschlossen.
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In Zukunft wird es somit auch in Niedersachsen ordentliche und außerordentliche Verbandsmitglieder geben. Außerordentliche Mitglieder müssen Unternehmen sein, die im GaLaBau tätig sind. Sie haben ein aktives, jedoch kein passives Wahlrecht, kein Stimmrecht bei Satzungsänderungen und dürfen das Signum sowie die Imagekampagne nicht nutzen. Der Vorteil einer außerordentlichen Mitgliedschaft: Die Betriebe fallen in den Geltungsbereich des Tarifvertrags Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Betriebe, die nicht Mitglied in einem der GaLaBau-Landesverbände sind und überwiegend Arbeiten ausführen, die in den Geltungsbereich des Baugewerbes fallen (zum Beispiel Pflasterarbeiten), laufen Gefahr, dass sie dem Bautarifvertrag unterliegen. Dessen Konditionen führen bei den Arbeitgebern zu deutlich höheren Kosten als der Tarifvertrag des GaLaBaus. Grund für die drei Landesverbände, ihre Satzungen zu ändern, war jedoch auch die Überzeugung der Präsidien, dass nur eine breite Basis der Garant ist, um auch in Zukunft überzeugend aufzutreten. Das betrifft beispielsweise die Verhandlungen zur Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge. Susanne Wannags, Fürstenfeldbruck für www.dega.de, 28.02.2006
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