Kurzarbeitergeld: Stärkere Entlastung der Unternehmen
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Ab dem siebten Monat Kurzarbeit erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Unternehmen die gesamten Sozialversicherungsbeiträge. Für die Berechnung ist es ausreichend, dass Kurzarbeit im Gesamtunternehmen oder einzelnen Betriebsteilen durchgeführt wurde. Dabei werden auch Zeiträume vor In-Kraft-Treten der jetzigen Verbesserungen berücksichtigt. Bislang haben die Arbeitsagenturen die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen, erstattet.
Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, werden bereits für diese Zeit die Beiträge sogar sofort und bis zu 100 % übernommen. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum Ende des Jahres 2010.
Bereits Anfang Juni hatte die Bundesregierung die Bezugsfrist beim Kurzarbeitergeld auf zwei Jahre verlängert. Dies gilt für alle Beschäftigten, die bis zum 31. Dezember 2009 in Kurzarbeit gehen.
Bundesregierung/Red
(c) DEGA GALABAU online
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