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Kurzarbeitergeld

Längere Bezugsdauer und stärkere Entlastung der Unternehmen

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Der Bundestag beschloss am 19. Mai 2009 Neuregelungen beim Kurzarbeitergeld. Diese treten voraussichtlich am 1. Juli 2009 in Kraft und sollen befristet bis zum 31. Dezember 2010 gelten. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Unternehmen die gesamten Sozialversicherungsbeiträge. Für die Berechnung ist es ausreichend, dass Kurzarbeit im Gesamtunternehmen oder einzelnen Betriebsteilen durchgeführt wurde. Dabei werden auch Zeiträume vor In-Kraft-Treten der jetzigen Verbesserungen berücksichtigt. Bislang haben die Arbeitsagenturen die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen, erstattet.

Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, werden bereits für diese Zeit die Beiträge sogar sofort und bis zu 100 % übernommen. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum Ende des Jahres 2010.

Bereits Anfang Juni hatte die Bundesregierung die Bezugsfrist beim Kurzarbeitergeld auf zwei Jahre verlängert. Dies gilt für alle Beschäftigten, die bis zum 31. Dezember 2009 in Kurzarbeit gehen.

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