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Meister-Bafög

Seit 1. Juli bessere Förderung

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Seit dem 1. Juli 2009 werden Weiterbildungswillige deutlich besser finanziell unterstützt. Mit dem neuen Meister-Bafög lösen Bund und Länder ihre Zusage des Bildungsgipfels 2008 ein. In den nächsten vier Jahren sollen etwa 272Mio.e zusätzlich in die Fortbildung investiert werden.

Das neue Meister-Bafög sieht einen Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und den Kosten des Prüfungsstücks vor. Bei Vollzeitmaßnahmen können zudem eigene Unterhaltskosten und Unterhaltskosten für Ehepartner und Kinder gefördert werden. Das Darlehen selbst wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt.

Eine Aufstiegsförderung können Handwerker und andere Fachkräfte beantragen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten.

Bessere Förderung auch für Existenzgründer

Förderungsfähig sind in erster Linie Aufstiegsfortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach Handwerksordnung (HwO), Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder vergleichbare Prüfungen vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Auch für Existenzgründer gibt es Verbesserungen: Wer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 % belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es das erst ab zwei Einstellungen. Weitere Informationen unter http://www.meister-bafoeg.info.

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