Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Naturschutzrecht

Neuregelung problematisch

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Der Deutsche Bundestag beschloss am 19. Juni 2009 eine Neuregelung des Naturschutzrechts. Es war aus dem ursprünglich geplanten Umweltgesetzbuch (UGB) herausgelöst worden, weil das UGB als Ganzes gescheitert war. Heinz Herker, Präsident des Zentralverbands Gartenbau (ZVG), zeigte sich in einer ersten Wertung der Beschlüsse enttäuscht, dass die Anliegen besonders der Baumschulbranche keine Zustimmung gefunden haben. Wie der Bund deutscher Baumschulen (BdB) dankt Herker jedoch den Bundestagsabgeordneten, die sich für Verbesserungen im Sinne des Gartenbaus eingesetzt hatten. Der Bundesrat hatte maßgebliche Änderungen vorgeschlagen, die der Bundestag nun aber leider ablehnte.

Mit den Neuregelungen wird nun das Ausbringen gebietsfremder Gehölze bundesweit genehmigungspflichtig, allerdings ohne dass klar ist, wie diese Herkünfte gebietstypisch nachzuweisen und zu klassifizieren sind. Der unbestimmte Rechtsbegriff „betreffendes Gebiet“ in der Definition „gebietsfremde Art“ führte laut BdB in den zurückliegenden Jahren in der Praxis zu dem unhaltbaren Ergebnis, dass innerhalb Deutschlands zwischen heimischen Pflanzenarten regional unterschieden wird, ohne dass es dafür eine rechtliche oder gar wissenschaftliche Basis gibt.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren