Neuregelung problematisch
- Veröffentlicht am
Der Deutsche Bundestag beschloss am 19. Juni 2009 eine Neuregelung des Naturschutzrechts. Es war aus dem ursprünglich geplanten Umweltgesetzbuch (UGB) herausgelöst worden, weil das UGB als Ganzes gescheitert war. Heinz Herker, Präsident des Zentralverbands Gartenbau (ZVG), zeigte sich in einer ersten Wertung der Beschlüsse enttäuscht, dass die Anliegen besonders der Baumschulbranche keine Zustimmung gefunden haben. Wie der Bund deutscher Baumschulen (BdB) dankt Herker jedoch den Bundestagsabgeordneten, die sich für Verbesserungen im Sinne des Gartenbaus eingesetzt hatten. Der Bundesrat hatte maßgebliche Änderungen vorgeschlagen, die der Bundestag nun aber leider ablehnte.
Mit den Neuregelungen wird nun das Ausbringen gebietsfremder Gehölze bundesweit genehmigungspflichtig, allerdings ohne dass klar ist, wie diese Herkünfte gebietstypisch nachzuweisen und zu klassifizieren sind. Der unbestimmte Rechtsbegriff „betreffendes Gebiet“ in der Definition „gebietsfremde Art“ führte laut BdB in den zurückliegenden Jahren in der Praxis zu dem unhaltbaren Ergebnis, dass innerhalb Deutschlands zwischen heimischen Pflanzenarten regional unterschieden wird, ohne dass es dafür eine rechtliche oder gar wissenschaftliche Basis gibt.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.