Reform des Umweltrechts abgeschlossen
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Der Bundesrat hat im Juli grünes Licht für mehrere, aus dem gescheiterten Umweltgesetzbuch (UGB) ausgekoppelte Einzelgesetze gegeben. Im Naturschutz- und Wasserrecht gibt es demnach künftig bundeseinheitliche Vorschriften. Ohne diese Neuregelungen hätten die Bundesländer ab 2010 von bisherigen Rahmenvorgaben des Bunds abweichen können. Hintergrund ist die Föderalismusreform. Die Folge wäre eine Zersplitterung des Rechts in zahlreiche verschiedene Landesgesetze gewesen. Dies soll durch die Änderung nun verhindert werden. Der Bundesrat ließ außerdem zwei Gesetzentwürfe zum Strahlenschutzrecht und zum sogenannten Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt passieren.
Ursprünglich wollte die Große Koalition das gesamte Umweltrecht im Umweltgsetzbuch bündeln, vereinfachen und vereinheitlichen. Das Vorhaben scheiterte jedoch an einem Streit zwischen Union und SPD. Die Koalitionspartner einigten sich schließlich darauf, einzelne, weniger strittige Gesetzesvorhaben aus dem UGB herauszulösen, um diese noch in der laufenden Legislaturperiode beschließen zu können.
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