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Finanzielle Förderung: 330 Euro für Nachrüstung von ­Partikelfiltern

Die Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel-Kfz wird seit 1. August 2009 alternativ auch mit einem Festbetrag in Höhe von 330 € gefördert.
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Die bisherige Fördermöglichkeit in gleicher Höhe über eine zeitlich befristete Kfz-Steuerbefreiung bleibt als Alternative erhalten, die Förderung über den Zuschuss ist jedoch attraktiver. Die Fördervoraussetzungen bleiben durch die Änderung der Auszahlungsmodalitäten unverändert. Nachgerüstete Diesel-Pkw erhalten eine bessere Umweltplakette. Zusätzlich werden nachgerüstete Fahrzeuge vom zeitlich befristeten Kfz-Steuermalus von 1,20 € pro angefangenen 100 cm³ Hubraum ausgenommen, ihr Wiederverkaufswert erhöht sich. Die Bundesregierung verspricht sich von der schnelleren finanziellen Förderung, den weitgehend zum Erliegen gekommenen Nachrüstmarkt anzukurbeln. Zuständig für die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anträge auf einen Zuschuss können ab 1. September 2009 online beim BAFA unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden. Infos gibt es unter www.bafa.de oder bei der Hotline 030/3 46 46 54 80. BMU
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