Das eigentlich Revolutionäre war schon im Januar
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Am 4. August 2009 ist ein Änderungsgesetz zum Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) in Kraft getreten. Sowohl diese Änderung als auch die vorhergehenden Entwicklungen haben in der Baubranche für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Trotz bemerkenswerter Lobbyarbeit der Bauindustrie, die dazu geführt hat, dass schon nach wenigen Monaten ein gerade überarbeitetes Gesetz nochmals geändert werden sollte, ist das Gesetz aufgrund des Einschreitens des Bundesrats nur geringfügig geändert worden.
Die eigentliche Revolution fand jedoch schon mit Wirkung zum 1. Januar 2009 statt. Zeitgleich zum sogenannten Forderungssicherungsgesetz, dessen Inhalt wir seit einigen Ausgaben in der Serie „Baurecht“ darstellen, ist auch das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (GSB) geändert und umbenannt worden. Dieses, nur wenige Paragraphen umfassende Gesetz hatte bis dahin – wohl zu Recht – ein nahezu unbemerktes Schattendasein geführt.
Mit den zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Änderungen und insbesondere der geänderten Definition des Begriffs „Baugeld“ in diesem Gesetz hat das Bauforderungssicherungsgesetz jedoch eine neue Relevanz erhalten, die zu den oben skizzierten, hektischen Aktivitäten der Lobbyisten und der Gesetzgebungsorgane geführt hat.
Welche Folgen sich hieraus für die Praxis des Garten- und Landschaftbaus ergeben, werden wir in einer der nächsten Ausgaben von DEGA GALABAU darstellen.
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