Knie-Arthrose neu aufgenommen
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Zum 1. Juli hat der Gesetzgeber fünf Gesundheitsschäden neu in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen – darunter als Nummer 2112 die auch in Bauwirtschaft und GaLaBau häufiger auftretende Kniegelenk-Arthrose (Gonarthrose). Damit werden alle Kniegelenksschäden, die nach dem 30. September 2002 diagnostiziert worden sind und sich auf bestimmte berufliche Tätigkeiten zurückführen lassen, für die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise für die Berufsgenossenschaften zu Versicherungsfällen. Voraussetzung für die Anerkennung ist eine gründliche Einzelfallprüfung sowie ein Tätigkeitsbild, das eine „kumulative Einwirkungsdauer“ während des Arbeitslebens von mindestens 13 000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht beinhaltet.
Die Gonarthrose ist eine verbreitete Krankheit, die jenseits des 55. Lebensjahrs je nach Diagnostik bei 3 bis 25 % der Bevölkerung auftritt und deren mögliche berufliche Verursachung sich im Krankheitsbild nicht grundlegend von der „altersbedingten“ Gonarthrose unterscheidet.
Die Schwierigkeit, die Krankheit einer bestimmten Ursache sicher zuzuordnen, dürfte es nach Ansicht von Experten auch vielen Patienten erschweren, Gonarthrose zum Versicherungsfall zu machen. So vertritt der von der Vertreterversammlung der Sozialversicherungsträger für den Gartenbau mit der Bewertung der Situation beauftragte Mediziner Dr. Frank Schröter vom Institut für Medizinische Begutachtung in Kassel die Ansicht, dass Gonarthrose eine Volkskrankheit sei, die in den wenigsten Fällen durch den Beruf ausgelöst werde.
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