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Baden-Württemberg: Land richtet Beschwerdestelle ein

In Baden-Württemberg gibt es seit dem 1. März eine
Beschwerdestelle im Wirtschaftsministerium. An diese können sich Unternehmen wenden, die von der schlechten Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber betroffen sind.
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Immer mehr Unternehmen, vor allem in der Baubranche, geraten auf Grund der schlechten Zahlungsmoral der öffentlichen Hand in ernsthafte Schwierigkeiten. Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium verwies in diesem Zusammenhang auf eine Umfrage der Deutschen Bauindustrie, wonach das Zahlungsziel von Gemeinden um durchschnittlich 66 Tage, von Ländern um 80 Tage und vom Bund um 82 Tage überschritten wird.
Aus diesem Grund appellierte das Wirtschftsministerium an die Ministerien, die Behörden im Land zu mehr Pünktlichkeit anzuhalten und forderte gleichzeitig die Bürgermeister auf, die zügige Begleichung offener Rechnungen zur Chefsache zu machen. Ziel müsse es sein, dass die Firmen spätestens zehn Tage nach Fälligkeit ihr Geld auf dem Konto haben.
Parallel dazu wurde im Wirtschaftsministerium eine Beschwerdestelle beim w-punkt, dem Wegweiser für die Wirtschaftsförderung des Landes Baden-Württemberg, angesiedelt, die ihre Arbeit am 1. März aufgenommen hat.
Betroffene Unternehmen können sich telefonisch oder schriftlich an diese Beschwerdestelle wenden: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, w-punkt, Theodor-Heuss-Straße 4, 70174 Stuttgart,
Telefon 0 18 01/07 20 04,
www.w-punkt.de                       VGL BW

 

www.dega.de, 10. Mai 2006

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