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Fachschule Wolbeck

Oberverwaltungsgericht bestätigt das Aus

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Was lange währt, wird nicht immer gut. Dies zeigt sich bei der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das jetzt nach eineinhalbjähriger Verfahrensdauer das endgültige Ende der Gartenbaufachschule in Münster-Wolbeck besiegelt hat. Obwohl das Gericht eine Berufung der fünf klagenden Gartenbauschüler zugelassen hätte, war die Klage hinfällig geworden, weil die Wolbecker Fachschüler ihre Ausbildung mittlerweile abgeschlossen haben – nach OVG-Auffassung also „kein Rechtschutzbedürfnis“ mehr vorlag. Die Berufung wäre zugelassen worden, wenn der OVG-Termin vor Ende der Ausbildungszeit der Schüler gelegen hätte. Denn das OVG hatte zwei beanstandete Fehler bestätigt, die in erster Instanz vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigt worden waren. So hätte über den Widerspruch der Schüler nicht der Direktor der Landwirtschaftskammer, sondern der Hauptausschuss der Landwirtschaftskammer entscheiden müssen. Obwohl die Landwirtschaftskammer die Wolbecker Gartenbaufachschule rechtswidrig geschlossen habe, sei jedoch rechtlich daran nichts mehr zu ändern, so der Anwalt der Fachschüler.

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