Oberverwaltungsgericht bestätigt das Aus
- Veröffentlicht am
Was lange währt, wird nicht immer gut. Dies zeigt sich bei der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das jetzt nach eineinhalbjähriger Verfahrensdauer das endgültige Ende der Gartenbaufachschule in Münster-Wolbeck besiegelt hat. Obwohl das Gericht eine Berufung der fünf klagenden Gartenbauschüler zugelassen hätte, war die Klage hinfällig geworden, weil die Wolbecker Fachschüler ihre Ausbildung mittlerweile abgeschlossen haben – nach OVG-Auffassung also „kein Rechtschutzbedürfnis“ mehr vorlag. Die Berufung wäre zugelassen worden, wenn der OVG-Termin vor Ende der Ausbildungszeit der Schüler gelegen hätte. Denn das OVG hatte zwei beanstandete Fehler bestätigt, die in erster Instanz vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigt worden waren. So hätte über den Widerspruch der Schüler nicht der Direktor der Landwirtschaftskammer, sondern der Hauptausschuss der Landwirtschaftskammer entscheiden müssen. Obwohl die Landwirtschaftskammer die Wolbecker Gartenbaufachschule rechtswidrig geschlossen habe, sei jedoch rechtlich daran nichts mehr zu ändern, so der Anwalt der Fachschüler.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.