Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Bioenergie: NawaRo- und Landschaftspflege-Bonus für Landschaftspflegematerial kommt

Die energetische Nutzung von Grünabfällen aus GaLaBau-Betrieben in Biogasanlagen zur Gewinnung von Biogas, Strom und Wärme wird jetzt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besonders gefördert. Die zuständige Clearingstelle EEG hat eine entsprechende Empfehlung zur weiten Auslegung des Begriffs „Landschaftspflegematerial“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:
Auf der Basis der Empfehlung der Clearingstelle EEG wird in Zukunft die energetische Nutzung von Landschaftspflegematerial mit dem NawaRo-Bonus von sieben Cent pro Kilowattstunde erzeugtem Strom gefördert. Zusätzlich wird es den Landschaftspflege-Bonus in Höhe von zwei Cent pro kWh Strom geben – vorausgesetzt, die im Rahmen der Landschaftspflege anfallenden Pflanzen oder Pflanzenbestandteile nehmen einen Anteil von mehr als 50% der zur Stromerzeugung in einer Biogasanlage eingesetzten Stoffe ein. Zurecht konnte sich BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth freuen: Die Clearingstelle EEG sei dem von BGL und der GaLaBauEnergy AG verfolgten, weiten Ansatz der Begriffsdefinition ohne Einschränkung gefolgt. Sie bestätigt die Eigenschaft von Landschaftspflegematerial sowohl für Biomasse aus den naturschutzspezifischen Herkunftsbereichen (Biotope, Naturschutzflächen, besonders geschützte Landschaftsbestandteile) als auch für sämtliches Material, welches auf Flächen anfällt, auf denen vegetationstechnische Pflegemaßnahmen vorgenommen werden.“ Explizit seien hier von der Clearingstelle EEG genannt: Straßenbegleitgrün, kommunaler Grünschnitt sowie Grünschnitt aus der privaten und öffentlichen Garten- und Parkpflege, aus der Sport- und Golfplatzpflege und von Gewässerrandstreifen. Ein wesentlicher Punkt für die von der Clearingstelle EEG ausgesprochene Empfehlung sei der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck, die energetische Nutzung von Biomasse zu unterstützen, deren Akquisition gegenüber anderen Materialien aufwändiger und teurer sei, um somit eine wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit dieser Biomasse zu gewährleisten. Der BGL-Hauptgeschäftsführer erläutert: „Mit der vorliegenden Erklärung der Clearingstelle lassen sich die von der GaLaBauEnergy AG zum Einsatz vorgesehenen Materialien fast ausnahmslos ohne Probleme dem Landschaftspflegematerial im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unterordnen.“ Daher werde in der Praxis eine unproblematische Vergütungsgewährung bei Einsatz dieser Biomasse in den von der GEAG geplanten Biogasanlagen erwartet. Dies biete der GaLaBauEnergy AG (GEAG) sehr gute Zukunftsperspektiven. Im Garten- und Landschaftsbau fallen jährlich mehrere Hunderttausend Tonnen Grüngut an, die als Biomasse und nachwachsender Rohstoff in Biogasanlagen energetisch verwertet werden können. BGL/Red, www.dega-galabau.de, 07.10.2009
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren