Kabinett beschließt Verlängerung
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Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds beschlossen. Demnach kann für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 beginnt, bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung hatte diesen Vorschlag mit Blick auf die unsicheren Konjunkturaussichten ins Kabinett eingebracht. Mit der neuen Verordnung wird die nach Gesetz sechsmonatige Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld verlängert. In 2009 gilt wegen der Wirtschaftskrise eine Bezugsfrist von 24 Monaten, diese Regelung läuft zum Jahresende aus. Ohne die neue Verordnung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die in 2010 begonnen wird, entsprechend der gesetzlichen Regelung nur sechs Monate betragen.
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