Hausgärten: Mit Steuerbonus Kunden gewinnen
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Am 7. April 2006 hat der Bundesrat das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ beschlossen. Für Landschaftsgärtner sind vor allem die verbesserten Steuersparmöglichkeiten, die dem Privatkunden angeboten werden können, von Interesse. Bereits seit dem 1. Januar 2003 war es möglich, Pflegearbeiten des Landschaftsgärtners als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend zu machen. Nun besteht darüber hinaus die Möglichkeit, landschaftsgärtnerische Bautätigkeiten auf die Steuerlast angerechnet zu bekommen.
Der VGL hat deshalb das Infoblatt „Zugreifen! 2-facher Steuer-Bonus für Ihren Garten“ zur Weitergabe an die Privatkundschaft entwickelt. Mitgliedsbetriebe können das Infoblatt kostenlos bei der VGL-Geschäftsstelle beziehen oder aus dem Internet (www.galabau-bw.de, Mitgliederservice, Musterbriefe & Formulare, Sonstiges) herunterladen. VGL
www.dega.de, 7. Juni 2006
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