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Baden-Württemberg

Gartenschauen und Grünprojekte bis 2018 stehen

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Die Landesregierung von Baden-Württemberg entschied am 15. Dezember, welche Kommunen die Landesgartenschauen und Grünprojekte bis 2018 ausrichten dürfen. Neben Öhringen (2016) und Lahr (2018), die eine LAGA bekommen, dürfen sich Mühlacker (2015) und Bad Herrenalb (2017) über eine kleine Gartenschau freuen. Die Entscheidungen für Gartenausstellung über das Jahr 2018 hinaus wurden vertagt.

Die Gartenschauen 2020, 2022 und 2024 werden unter den 16 weiteren Bewerbern, die gestern keinen Zuschlag bekommen haben, vergeben. Das Land fördert die Veranstaltungen mit je 5 Mio. Euro, das sind 1,5 Mio. mehr als bisher. Bereits vor der Entscheidung Mitte Dezember standen Villingen-Schwenningen (2010), Schwäbisch Gmünd (2012) und Nagold (2014) als Ausrichterstädte für Gartenschauen fest. Horb (2011) und Sigmaringen (2013) richten Grünprojekte – also „kleine Gartenschauen“ aus. In den betreffenden Städten dürfen die Betriebe des Gartenbaus und des Garten- und Landschaftsbaus auf eine Beteiligung hoffen.

Wie die Südwestpresse meldet, berief sich der zuständige Landwirtschaftsminister Peter Hauk bei den Entscheidungen auf das Urteil einer breit besetzten Fachkommission, die alle Bewerbungen vor Ort bewertet habe. Für Lahr habe unter anderem gesprochen, dass sich das Land von der Förderung der Stadt „strukturelle Effekte“ verspricht. Zudem habe Lahr durch das jährlich ausgerichtete Blütenspektakel „Chrysanthema“ Erfahrungen mit Großprojekten dieser Art. Öhringen wiederum habe ein „sehr stimmiges Gesamtkonzept in der Grünflächenkonzeption hingelegt“, das die Fachkommission „sehr hochpreisig“ bewertet habe.

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