Mehr Bürokratie bei der Lohnabrechnung
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Mit dem Beginn des neuen Jahres startet „Elena“. Der wohlklingende Name steht als Abkürzung für den Terminus „ELektronischer Entgeltnachweis“ und soll das lästige Erstellen diverser Einzelbescheinigungen ersetzen, bringt zunächst aber erst einmal Mehraufwand für die Personalabteilungen. Diese müssen eine Reihe von Personaldaten erfassen und elektronisch an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung in Würzburg schicken. Die Sozialversicherung greift für die Berechnungen von Leistungen wie etwa dem Arbeitslosen-, Eltern- oder Wohngeld darauf zurück.
Langfristig soll Elena aber Zeit und Geld sparen, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Neben dem Wegfall von Archivierungspflichten für Arbeitgeber sollen auch Behörden und Bürger davon profitieren. Das Elena-Verfahren ist eine der wesentlichen Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Bürokratiekosten entscheidend senken will.
Für die neue Meldepflicht gibt es eine Ausfüllhilfe, die allerdings alleine über 50 Seiten umfasst. Sie wird unter http://www.das-elena-verfahren.de zur Verfügung gestellt. Die Betriebe, die ihre Lohnabrechnung selbst machen, sollten darauf achten, dass in der Lohnerfassungssoftware alle für Elena notwendigen Erfassungsfelder vorhanden sind. Die Datev in Nürnberg, mit deren Hilfe monatlich über 9,5 Millionen Löhne und Gehälter abgerechnet werden, wird dies ab Januar in ihren Programmen integriert haben.
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