Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Leserbrief

„Mit dem Lehrgang ist man noch kein öbv Sachverständiger“

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Mit Hinweis auf den Lehrgang der Akademie Landschaftsbau in Weihenstephan weist Ulrich Stenger, Obmann der Arbeitsgemeinschaft für Sachverständige Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, in einem Leserbrief darauf hin, dass der Abschluss einer Fortbildung noch nicht bedeutet, dass man sich „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.bv.)“ nennen darf. Stenger erläutert noch einmal das Prozedere, das zur Anerkennung als ö.b.v Sachverständiger im GaLaBau führt. Den Text in Originalfassung lesen Sie, wenn Sie den Webcode dega1979 oben links in die Suchmaske eingeben und auf „ok“ tippen.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren