„Mit dem Lehrgang ist man noch kein öbv Sachverständiger“
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Mit Hinweis auf den Lehrgang der Akademie Landschaftsbau in Weihenstephan weist Ulrich Stenger, Obmann der Arbeitsgemeinschaft für Sachverständige Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, in einem Leserbrief darauf hin, dass der Abschluss einer Fortbildung noch nicht bedeutet, dass man sich „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.bv.)“ nennen darf. Stenger erläutert noch einmal das Prozedere, das zur Anerkennung als ö.b.v Sachverständiger im GaLaBau führt. Den Text in Originalfassung lesen Sie, wenn Sie den Webcode dega1979 oben links in die Suchmaske eingeben und auf „ok“ tippen.
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