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KfZ-Steuer

Änderungen in der Besteuerung beschlossen

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Am 13. Januar 2010 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugssteuergesetzes beschlossen. Ziele sind eine gleichmäßige Besteuerung im Bundesgebiet und mehrere Klarstellungen, die bisher fehlten. Damit tritt unter anderem eine Änderung in der befristeten Steuerbefreiung für Diesel-Pkw der Euro-6-Abgasstufe bis höchstens 150 € pro Fahrzeug in Kraft. Aus europarechtlichen Gründen muss sie auf Erstzulassungen vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013 beschränkt werden. Für Erstzulassungen vom 1. Juli 2009 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Vertrauensschutzregelung vorgesehen. Weitere Änderungen betreffen säumige Zahler. Bezahlt ein Fahrzeughalter seine Kfz-Steuer nicht, kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug von Amts wegen abmelden.

Tipp: Wie viel Kfz-Jahressteuer Sie nach der neuen Regelung zahlen müssen, können Sie sich ganz leicht auf http://www.bundesfinanzministerium.de ausrechnen lassen. Dort finden Sie im Menüpunkt „Service“ einen Kfz-Steuerrechner.

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