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FLL-Empfehlungen

Einsprüche und Hinweise bis April möglich

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Die erste Ausgabe der FLL-„Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“ wurde umfangreich inhaltlich und redaktionell überarbeitet. Dabei wurden die Inhalte des Regelwerks in der Anwendung überprüft und zum Teil durch neue Erkenntnisse ergänzt. Im Rahmen eines offiziellen Einspruchsverfahrens vom 21. Januar bis 21. April 2010 können Interessierte den Gelbdruck bei der FLL anfordern und ihre Einsprüche geltend machen. Diese sollten als solche kenntlich gemacht und möglichst nachvollziehbar formuliert werden.

Als Arbeitsgrundlage zur Zusammenstellung der Hinweise und Einsprüche kann eine vorbereitete Word-Datei genutzt werden. Sie ist auf der Homepage http://www.fll.de direkt auf der Startseite unter der Rubrik „Aktuelles aus Gremien- und Regelwerksarbeit“ zu finden.

Die Einspruchsfrist für die neuen FLL-„Empfehlungen für die Planung, Installation und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen“ läuft seit 18. Januar bis zum 18. April 2010. Der Gelbdruck liegt ebenfalls vor.

Bisher gab es zum Thema „Professionelle Bewässerung von Vegetationsflächen im Garten- und Landschaftsbau“ kaum firmenübergreifende Fachliteratur, Empfehlungen oder gar Richtlinie. Diese Lücke soll durch die FLL-Empfehlungen geschlossen werden. Sie zielen auf den effizienten und vegetationstechnisch sinnvollen Einsatz von Bewässerungsanlagen ab.

Die Gelbdrucke können gegen Einsendung von jeweils 7,50 € in Briefmarken oder gegen Rechnung bei der Geschäftsstelle der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) angefordert werden: Telefon 02 28/96 50 10-0, http://www.fll.de, Ansprechpartnerin ist Tanja Büttner.

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